Geschäftsbedigungen für Übersetzungen
.
.
§ 1 Geltungsbereich
.
.
§ 2 Angebote und Preise
.
-
Alle Angebote bleiben unverbindlich, bis R3Dcomm eine schriftliche Auftragserteilung empfangen und bestätigt hat.
-
Alle Preisangaben sind, sofern nicht anders vermerkt, exkl. BTW (MwSt).
-
Berechnungsgrundlage für Übersetzungen ist der Worttarif.
-
Bei komplexen Übersetzungstexten wird für die sprachliche Überarbeitung der Texte darüber hinaus ein Stundenlohn in Rechnung gestellt.
-
Für andere Arbeiten außer Übersetzungen wird ein Stundenlohn oder Pauschaltarif in Rechnung gestellt.
.
§ 3 Ausfertigung, Änderungen und Stornierungen
.
-
Die Übersetzung wird sorgfältig, fachgerecht und zweckbestimmt ausgeführt und dem Auftraggeber innerhalb der vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Form (per E-Mail, per Fax, auf Datenträger oder als Ausdruck auf dem Postweg) zugestellt.
-
Der vereinbarte Liefertermin ist anzustreben – R3Dcomm verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald deutlich wird, dass der Termin nicht gehalten werden kann.
-
In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, einseitig vom Auftrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche gegenüber R3Dcomm bestehen nicht. Bis dahin geleistete Arbeit ist zu vergüten.
-
Erfolgen nach Vertragsabschluss seitens des Auftraggebers Änderungen im Auftrag, die über ein geringes Maß hinausgehen, ist R3Dcomm berechtigt, den Zeitplan und/oder die Honorarforderungen anzupassen oder den Auftrag nachträglich abzulehnen.
-
Wenn ein Auftrag durch den Auftraggeber storniert wird, ist er die Bezahlung für bereits geleistete Übersetzungsarbeit schuldig sowie ein Honorar auf Stundenbasis für eventuell geleistete Recherchen/Vorbereitungen für den noch nicht ausgeführten Teil.
.
§ 4 Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
.
-
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (äußere Form, Anzahl der Ausfertigungen etc.).
-
Der Auftraggeber stellt dem Übersetzer die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und unaufgefordert zur Verfügung (Abbildungen, Abkürzungen, Glossare, Tabellen, Terminologie etc.).
-
Der Versand der erforderlichen Unterlagen erfolgt stets auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
-
Fehler wegen Unlesbarkeit des Quelltextes oder Nichteinhaltung der § 4 (1)-(3), gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
.
§ 5 Eigentumsvorbehalt und Urheberecht
.
-
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von R3Dcomm. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
-
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor, sofern nicht anders vereinbart.
.
§ 6 Geheimhaltungspflicht
.
.
§ 7 Mängelbeseitigung und Haftung
.
-
R3Dcomm garantiert die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der angenommenen Aufträge. Trotzdem übernimmt R3Dcomm keine Haftung gegenüber dem Kunden und/oder Dritten wegen Fehlern, die durch die Schuld seiner Mitarbeiter – auch der freien Mitarbeiter – entstehen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht. Die Höhe eines eventuellen Schadenersatzes ist immer auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt, wie er von R3Dcomm in Rechnung gestellt wird.
-
R3Dcomm behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 2 Wochen schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
-
Für Schäden oder Lieferverzögerungen durch Krankheit, Störungen in der Datenübertragung oder an den Geräten oder durch höhere Gewalt (Viren) wird keine Haftung übernommen.
.
§ 8 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
.
.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftbedingungen aus irgendeinem Rechtsgrund unwirksam sein oder unwirksam werden, wird davon die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. .
|